18. Oktober 2024
  • Im Mai schaffte es die Schweizer Eishockey-Nationalmannschaft bei der WM bis ins Finale (0:2 gegen Tschechien). In den Jubel mischten sich aber kritische Töne und die betrafen die Herrenoberbekleidung. Auf den Leiberln der Spieler prangte groß das Schweizerkreuz, das darf laut Wappenschutzgesetz aber nur die Eidgenossenschaft, also das Bündnis aus den Kantonen, verwenden. Man kann um eine Ausnahme-Genehmigung ansuchen, aber auch das hat seine Tücken.

    Unternehmen und Vereine müssen das Wappen schon seit mindestens 30 Jahren benutzen. Das schafft die Swiss Ice Hockey Federation nicht, urteilte nun das Bundesverwaltungsgericht, die NZZ berichtete darüber. Ganz muss das Nationalteam die Hoffnung aber nicht aufgeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgericht angefochten werden.

    So sieht das Schweizerkreuz aus
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