4. Oktober 2024
  • Im Frühjahr änderte der "Rat der deutschen Rechtschreibung" seine Regeln. Das Ergebnis fließt in den Duden ein und gilt auch für Österreich. Was dabei übersehen wurde und nun dem "Stern" auffiel: Der im Volksmund und unter strengen Deutschkennern so genannte "Deppen-Apostroph" ist ab sofort erlaubt. Man muss nicht, aber man kann. Bisher durfte der Apostroph beim Genitiv nur in Fällen verwendet werden, in denen das Grundwort auf einen s-Laut endet ("Ines' Gemüseladen", "Heinz' Friseursalon").

    Nun ist das anders. Wer den "Deppen-Apostroph" verwendet, ist nun kein Depp mehr, zumindest nicht aus diesem Grund. Der Rat schreibt in seinem "Amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung": "Die Verwendung des Apostrophs zur Abgrenzung des Genitiv-s bei Eigennamen ist möglich, wenn die Gesamtkonstruktion ein Eigenname ist: Eva’s Blumenladen oder Evas Blumenladen, Peter’s Taverne oder Peters Taverne; aber Evas Mutter, Peters Brille."

    Die neuen Regeln
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