Landauf landab urteilen deutsche Gerichte anders. In Berlin wurde eine Aktivisten nun zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie auf einer verbotenen Versammlung am 11. Oktober in Neukölln die Parole "From the River to the Sea – Palestine will be free" gerufen hatte. Die Frau muss 600 Euro zahlen.
Das Amtsgericht bewertete das Rufen als "Billigung von Straftaten". Der Satz könne in diesem konkreten Zusammenhang nur als Leugnung des Existenzrechts Israels und Befürwortung des Angriffs verstanden werden, hieß es in der Urteilsbegründung, berichtet die "Zeit". Das Bundesinnenministerium sieht das ebenso, es ordnet die Parole der Hamas zu, die seit November in Deutschland verboten ist. Das Landgericht Mannheim hatte kürzlich allerdings ein genau gegensätzliches Urteil gefällt.
6. August 2024
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