Im Dezember 2020 verurteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) Ungarn. Die EU-Kommission hatte das Verfahren angestrengt, weil die Asylregeln der Regierung von Viktor Orbán gegen EU-Recht verstießen. Flüchtlinge würde ohne Verfahren nach Serbien zurückgeschoben werden, so der Vorwurf, es gebe auch illegale Transitlager an der Grenze, sie sind inzwischen geschlossen. 2022 folgte die nächste Klage, weil Ungarn säumig blieb.
Nun platzte dem EuGH die Hutschnur. Weil Ungarn nach wie vor die Vorgaben ignoriert, wurden nun finanzielle Sanktionen verhängt: 200 Millionen Euro "Strafe" sowie ein tägliches Zwangsgeld von einer Million Euro für jeden Tag des Verzugs zahlen. Ungarn umgehe die Unionsregeln bewusst, urteilten die Richter in Luxemburg. Wenn nicht gezahlt wird, dann werden Förderungen eingefroren.
Das Urteil
13. Juni 2024
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