19. Dezember 2024
  • Es ist das erste Urteil seiner Art. Am 7. Oktober entschied das Verwaltungsgerichts Regensburg, einem staatenlosen Palästinenser die deutsche Staatsbürgerschaft zu verweigert. Er hatte in Bayern darum angesucht, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Voraussetzung für die Erlangung des deutsches Passes sei die Anerkennung des Existenzrechtes Israels in seinen völkerrechtlich anerkannten Grenzen von 1948.

    Im Juni hatte die deutsche Bundesregierung das Staatsangehörigkeitsgesetz reformiert. Die Erfordernis, Israel anzuerkennen findet sich darin nicht wörtlich, lässt sich aber aus dem Gesetz ableiten.

    Der gebürtige Syrer war 2016 nach Deutschland gekommen, 2022 beantragte er die Einbürgerung. Da aus seinen Unterlagen hervorging, dass er eine salafistische Moschee besucht hatte, wurde er vorgeladen. Bei der Befragung sagte er: "Es gibt kein Israel. Es gibt Juden, aber Israel nicht als Land."

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