Es seien alle Seiten der Epstein-Akten, die laut Gesetz veröffentlicht werden mussten, publiziert worden, sagt das US-Justizministerium. Nun zeigen aber Datenauswertungen, dass zigtausende, möglicherweise über eine Million Seiten fehlen, darunter geheimes Material.

Mehr als drei Millionen Seiten umfassen die Akten der Ermittlungsbehörden über den verstorbenen Sexualstraftäter Jeffrey Epstein. Seit die US-Regierung begonnen hat, diese Dokumente zu veröffentlichen, suchen Journalisten, Anwälte und Betroffene darin nach Antworten auf die zahlreichen nach wie vor offenen Fragen in dem Fall.
Doch wer sich durch die zigtausenden Seiten an Material arbeitet, stößt immer wieder auf merkwürdige Lücken. Nach Angaben von CBS News zeigen nun interne Dokumente, dass offenbar klassifiziertes sprich geheimes Material existiert – obwohl das US-Justizministerium eigentlich genau das ausgeschlossen hatte.
Aus den Lücken in dem bislang veröffentlichten Material ergibt sich, dass offenbar zehntausende Seiten nach wie vor unveröffentlicht sind. Das wirft unbequeme Fragen auf – und nährt einmal mehr den Verdacht, dass die Bundesbehörden mehr zurückhalten, als sie zugegeben. Wie viele Seiten mindestens fehlen, wie die Spurensuche läuft und was in den unveröffentlichten Akten stehen könnte – die wichtigsten Informationen im Überblick:

Wer war Jeffrey Epstein und warum ist der Fall so brisant?
Jeffrey Epstein war ein amerikanischer Milliardär und verurteilter Sexualstraftäter. Er wurde beschuldigt, über Jahrzehnte Frauen und minderjährige Mädchen missbraucht und an einflussreiche Persönlichkeiten vermittelt zu haben. 2019 starb er in Untersuchungshaft, offiziell durch Suizid. Seine Kontakte zu Politikern, Prominenten und Geschäftsleuten machen den Fall bis heute explosiv.
Was versprach das US-Justizministerium?
Generalstaatsanwalt Todd Blanche, in früheren Zeiten Anwalt von Präsident Donald Trump, erklärte mehrfach öffentlich, dass keine geheimen Informationen zur nationalen Sicherheit zurückgehalten werden. Es gebe "keine versteckten Super-Geheim-Dokumente" über Epstein, so seine Worte. Alle Unterlagen, die laut Gesetz veröffentlicht werden müssten, seien freigegeben worden.
Was wurde jetzt entdeckt?
Eine Analyse interner Unterlagen zeigt das Gegenteil. Mindestens drei Dokumente weisen auf klassifiziertes Material hin. Im März 2025 erhielt das Büro des stellvertretenden Generalstaatsanwalts eine Lieferung mit 16 Epstein-bezogenen Unterlagen. Zwei davon waren ausdrücklich als "Classified Material" gekennzeichnet.
Warum ist das ein Widerspruch?
Material darf nach US-Recht nur dann als klassifiziert eingestuft werden, wenn es die nationale Sicherheit betrifft. Wenn solches Material existiert, widerspricht das direkt den Aussagen des Justizministeriums, wonach nichts auf dieser Grundlage zurückgehalten werde. Der Inhalt der klassifizierten Dokumente ist bis heute unbekannt.
Welche weiteren Lücken gibt es in den Akten?
Eine Analyse der sogenannten Bates-Nummern offenbart systematische Lücken. Diese Nummern werden verwendet, um jede einzelne Seite in großen Dokumentensammlungen zu kennzeichnen. In den Epstein-Akten reicht die Nummerierung von 1 bis 2.858.498, was etwa der Anzahl der freigegebenen Seiten entspricht. Doch die Nummerierung ist nicht durchgängig - es fehlen Zehntausende Seiten.
Welche Dokumente fehlen?
Zu den fehlenden Unterlagen zählen Finanzunterlagen von Epsteins Bankkonten bei JPMorgan und der Deutschen Bank. In einer Serie von rund 4.500 Scheckabbildungen fehlen 66 Bilder. Auch E-Mails von und an Epstein weisen große Lücken auf – darunter Korrespondenz mit Frauen, die ihn später des Missbrauchs beschuldigten.

Wie lässt sich das mit den Bates-Nummern nachweisen?
Das System ist einfach: Wenn die Hauptnummer um eins steigt, aber eine ältere Nebennummer um zwei oder mehr springt, wurde dazwischen eine Seite entfernt. Diese Sprünge treten Tausende Male auf. Allein in einem Abschnitt wurden durch diesen Vergleich etwa 1,2 Millionen fehlende Seiten identifiziert.
Wie erklärt das Justizministerium die Lücken?
Das Ministerium hat sich zu den neuesten Erkenntnissen bislang nicht geäußert. Früher hieß es, alle gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente seien veröffentlicht worden. Zurückgehaltene Unterlagen seien entweder nicht relevant, rechtlich geschützt oder Duplikate. Eine ehemalige Bundesstaatsanwältin widerspricht dem jetzt: Finanzunterlagen seien etwa keine zulässige Kategorie für die Entfernung.
Könnten auch Fehler die Ursache sein?
Hunderte Anwälte arbeiteten unter Zeitdruck an der Durchsicht der Akten, ehe sie freigegeben und veröffentlicht wurden. Fehler sind bei einem Projekt dieser Größenordnung absolut möglich. Die Anweisungen erlaubten etwa, doppelte E-Mails als Duplikate zu markieren und auszuschließen. Doch ohne eine genaue Aufstellung der Entfernungen lässt sich nicht unterscheiden, ob Fehler oder Absicht hinter einer fehlenden Veröffentlichung stecken.
Welche politische Dimension hat der Fall?
Die Epstein-Affäre hat bereits zu hochrangigen Anhörungen im US-Kongress geführt. Im Februar 2026 sagten etwa der ehemalige US-Präsident Bill Clinton und seine Ehefrau, die ehemalige Außenministerin Hillary Clinton vor Abgeordneten aus. Die Republikaner nutzen den Fall zudem, um die Beziehungen ehemaliger demokratischer Spitzenpolitiker zu Epstein zu beleuchten. Die neuen Enthüllungen könnten den politischen Druck auf alle Beteiligten also durchaus weiter erhöhen.
Wie geht es jetzt weiter?
Eine Journalistin, die mit den Epstein-Akten recherchiert, hat Klage eingereicht und fordert die Einsetzung eines Sonderermittlers gefordert, der die Akten unabhängig prüfen soll. Ob die vorhandenen Lücken absichtlich oder durch Nachlässigkeit entstanden seien, das Justizministerium stehe in beiden Fällen schlecht da, argumentiert sie. Der Verdacht, dass etwas verborgen wird, lasse sich ohne vollständige Transparenz nicht ausräumen.
Was bedeutet das für die Aufklärung?
Jede fehlende Seite könnte wichtige Informationen über Epsteins Netzwerk enthalten. Solange unklar bleibt, was entfernt wurde und warum, bleiben zentrale Fragen unbeantwortet. Und so lange wird auch das Interesse der Öffentlichkeit an dem Fall nicht versiegen.