8. Mai 2025
  • Vergangene Woche hatte das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Basis dafür war ein Gutachten mit 1.108 Seiten, 353 Mitglieder der Partei wurden durchleuchtet. Was folgte, war eine Pannenserie, die am Donnerstag in einer neuen Peinlichkeit endete. Zunächst ging SPD-Innenministerin Nancy Faeser zu früh mit dem Gutachten an die Öffentlichkeit. Sie wollte ihre letzten Amtstage dafür benutzen.

    Die Einschätzung der Verfassungsschützer aber wurde nicht öffentlich gemacht, wie die Experten zu ihrem Urteil kamen, blieb geheim. Die AfD stellte beim Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag gegen den Bericht. Und eben dort gab der Inlandsnachrichtendienst nun eine "Stillhaltezusage" ab.

    Heißt: Das BfV verpflichtete sich, die AfD bis zum Gerichtsentscheid nicht mehr als "gesichert rechtsextremistisch" zu bezeichnen. Die Partei ist, was sie schon die Jahre zuvor war – ein Verdachtsfall. Und dieser "Verdachtsfall" liegt in den Umfragen mittlerweile mit der Kanzlerpartei CDU gleichauf.

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