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ki macht's möglich

"Handy-Blitzer": Schaut uns die Polizei bald beim Fahren ins Auto?

"Handy-Blitzer" sind hochauflösende Kameras, die mit KI-Unterstützung überprüfen, ob wir beim Autofahren heimlich aufs Handy schauen. In Holland und Deutschland sind die Systeme bereits im Einsatz, bei uns fehlt dafür nur eine Gesetzesänderung.

Eine Hand am Steuer, die zweite am Handy-Display? Nicht nur verboten, sondern auch sehr gefährlich! Ein neues Überwachungssystem soll das jetzt ändern
Eine Hand am Steuer, die zweite am Handy-Display? Nicht nur verboten, sondern auch sehr gefährlich! Ein neues Überwachungssystem soll das jetzt ändernGetty Images
Martin Kubesch
Akt. 24.02.2026 00:36 Uhr

Menschen, die davon überzeugt sind, dass ihnen der Staat schon bisher viel zu sehr auf die Finger schaut, müssen jetzt sehr stark sein: Es könnte nämlich bald noch viel ärger kommen.

"Handy-Blitzer" nennt sich ein neuartiges KI-System, mit dem Autofahrer, die am Steuer verbotenerweise mit ihrem Mobiltelefon hantieren, auf frischer Tat ertappt werden sollen. In den Niederlanden ist die Hightech-Jagd auf Handysünder bereits ein Erfolg, in Deutschland befindet sich das System in der Beta-Phase. Nun möchte Salzburg Österreichs erstes "Handy-Blitzer"-Revier werden.

Zweck der Übung: Die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen. Denn mittlerweile ist jeder dritte Unfall mit tödlichem Ausgang auf Ablenkung des Fahrers zurückzuführen. Und die meisten Fahrer werden von ihren Smartphones abgelenkt.

Allerdings: Bevor die Polizei wirklich mit KI-Unterstützung in jedes Auto schauen darf, müssen zunächst noch ein paar Gesetze geändert und die entsprechenden Strukturen geschaffen werden. Und wie rasch das tatsächlich gelingt, wird sich erst weisen.

Wie die "Handy-Blitzer"-Technologie funktioniert, welche Erfahrungen damit bisher gemacht wurden und wie die Chancen stehen, dass dieses System demnächst auch in Österreich eingeführt wird – das muss man über die "Hightech-Jagd auf Handysünder" wissen:

Unspektakulär, aber effizient: ein "Handy-Blitzer" der Polizei von Rheinland-Pfalz im Einsatz
Unspektakulär, aber effizient: ein "Handy-Blitzer" der Polizei von Rheinland-Pfalz im Einsatz
APA-Images / dpa / Thomas Frey

Worum geht es hier?
Um ein technisches System, das etwas flapsig als "Handy-Blitzer" bezeichnet wird. Der bekannteste Hersteller derartiger Systeme heißt Monocam. Damit sollen Autofahrer, die während der Fahrt mit ihrem Handy hantieren, aufgespürt und abgestraft werden.

Wie funktioniert das?
Eine hochauflösende Digitalkamera wird auf einer Straßenbrücke oder einem Überkopf-Wegweiser so platziert, dass diese in steilem Winkel in den Fahrgastraum eines Kfz "sieht". Die Kamera ist mit einem Computer verbunden, der mittels Künstlicher Intelligenz erkennen soll, ob der Fahrer des Kraftfahrzeugs gerade mit seinem Handy telefoniert oder sonst damit hantiert.

Wie geht es weiter?
Ist das System der Meinung, dass der Fahrer ein Handy in der Hand hat, schießt es Beweisbilder. Diese werden dann nochmals von geschulten Polizeikräften auf ihre Korrektheit hin ausgewertet. Und wenn die Beamten die Meinung der KI teilen, ergeht eine Strafverfügung an den Lenker.

Und das klappt?
In den Niederlanden ist ein einjähriger Testbetrieb erfolgreich beendet worden. Seit 2025 sind hier 40 derartige Systeme im Einsatz, heuer sollen noch weitere zehn dazu kommen. Und in Deutschland läuft im Bundesland Rheinland-Pfalz seit letztem Frühjahr ein Versuch mit zwei Geräten. Ob dieser auf andere Bundesländer ausgeweitet wird, steht bisher nicht fest.

Was kostet ein Monocam-System?
Alles in allem etwa 30.000 Euro.

Wie viele Handysünder wurden bislang erwischt?
Die Polizei in Rheinland-Pfalz erwischt mit ihren beiden "Handy-Blitzer"-Geräten etwa 200 Fahrer pro Monat.

Die niederländische Polizei hat bereits 40 "Handy-Blitzer" im Einsatz, heuer kommen zehn weitere dazu
Die niederländische Polizei hat bereits 40 "Handy-Blitzer" im Einsatz, heuer kommen zehn weitere dazu
Getty Images

Welche Strafe droht einem überführten Handy-Benutzer?
Das hängt vom jeweiligen nationalen Strafrahmen ab. In Deutschland wird das Delikt mit einer Geldbuße von 100 Euro sowie einem Punkt in der Strafkartei in Flensburg geahndet. In Holland beträgt das Bußgeld ungleich mehr, bis zu 430 Euro.

Und diese "Handy-Blitzer" soll es jetzt auch in Österreich geben?
Jedenfalls nach der Vorstellung des Salzburger ÖVP-Politikers Stefan Schnöll. Er ist Stellvertreter von Landeshauptfrau Karoline Edtstadler und in der Landesregierung unter anderem für Verkehr zuständig.

Was verspricht er sich davon?
Eine Reduktion der Unfallzahlen. "Ich habe die Vision Zero – keine Verkehrstoten im Jahresverlauf", so Stefan Schnöll. Und da Ablenkung inzwischen Unfallursache Nummer 1 sei, wolle er hier ansetzen. "Wer bei 50 km/h nur drei Sekunden aufs Handy schaut, ist über 40 Meter im Blindflug unterwegs", rechnet der Politiker vor.

Stimmt das mit der Unfallursache Nummer 1?
Ja, das ist richtig. Laut Verkehrsstatistik 2025 des Innenministeriums waren 30,5 Prozent aller tödlichen Unfälle auf Unachtsamkeit und Ablenkung zurückzuführen. Platz 2 in der Statistik: zu hohe Geschwindigkeit (25,3 Prozent). Im Bundesland Salzburg seien sogar 40 Prozent der Unfälle auf Unachtsamkeit und Ablenkung zurückzuführen, so Landespolitiker Schnöll.

Wie liegen wir da im internationalen Vergleich?
Es zeigt sich fast überall in Europa ein ähnliches Bild. Unachtsamkeit und Ablenkung sind mittlerweile die häufigste Ursache für Unfälle.

Wie wird dagegen vorgegangen?

  • In der österreichischen Straßenverkehrsordnung (StVO) ist explizit jede Verwendung von Mobiltelefonen am Steuer verboten
  • Mit zwei Ausnahmen: Telefonieren mit Freisprecheinrichtung und die Nutzung als Navigationssystem
  • Als Navi aber nur dann, wenn das Handy in einer fixen Halterung am Armaturenbrett angebracht ist
  • Jede weitere Verwendung des Handys, egal wofür, ist strafbar.
  • Außerdem gibt es noch den "Gummi-Paragrafen 58 der StVO. Darin heißt es: "… darf ein Fahrzeug nur lenken, wer sich in einer solchen körperlichen und geistigen Verfassung befindet, in der er ein Fahrzeug zu beherrschen und die beim Lenken eines Fahrzeuges zu beachtenden Rechtsvorschriften zu befolgen vermag."
Die Letztentscheidung darüber, was auf den "Handy-Blitzer"-Bildern wirklich zu sehen ist, treffen eigens geschulte Polizisten
Die Letztentscheidung darüber, was auf den "Handy-Blitzer"-Bildern wirklich zu sehen ist, treffen eigens geschulte Polizisten
Getty Images

Weshalb "Gummiparagraf"?
Weil unter diese Bestimmung im Falle eines Unfalls grundsätzlich fast alles fallen kann, was einen Fahrer potenziell ablenkt, sei es jetzt die Benutzung eines Handys, das Hantieren am Autoradio oder ein zu langer Blick auf ein Werbeplakat am Straßenrand.

Wie oft werden in Österreich Fahrer wegen Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung bestraft?
Es läppert sich. 2024 (das sind die letzten verfügbaren Zahlen) waren 115.000 Anzeigen bzw. Organstrafmandate, also etwa 315 pro Tag (allerdings auch 11 Prozent weniger als 2023).

Und wegen anderweitiger Handybenutzungs-Vergehen?
Dazu gibt es keine Statistik, weil dieses Delikt von den Behörden bislang kaum erfasst werden kann. "Nur wenn die Polizei einen Fahrer auf frischer Tat dabei ertappt, wie er aufs Handy schaut, oder wenn es auf einem Radarbild zu erkennen ist, dass der Fahrer beim zu schnell fahren auch noch auf sein Smartphone schaut, darf sie es auch strafen", erläutert ÖAMTC-Rechtsexperte Matthias Nagler.

Und das soll der "Handy-Blitzer" jetzt ändern?
Das ist die Idee. Nur: So einfach geht das nicht.

Weshalb? Wo liegt das Problem?
Dass die Polizei einen Wagen nicht nur von außen fotografiert (wie etwa bei einer Radarüberwachung), sondern auch in den Wagen fotografiert, lässt sich mit den aktuellen Bestimmungen der StVO und dem Datenschutz nicht vereinbaren.

Bedeutet was?
Dass es eine Novellierung der Straßenverkehrsordnung braucht, ist aus dem zuständigen Verkehrsministerium zu erfahren.

Minister Peter Hanke: "Das Verkehrsministerium begrüßt grundsätzlich alle Ideen, die zur Verkehrssicherheit beitragen"
Minister Peter Hanke: "Das Verkehrsministerium begrüßt grundsätzlich alle Ideen, die zur Verkehrssicherheit beitragen"
APA-Images / SEPA.Media / Michae

War das in den anderen Ländern, die das System bereits verwenden, ebenfalls so?
Ja, in Rheinland-Pfalz musste das Polizeigesetz (wie es heißt) novelliert werden, um die Verwendung der "Handy-Blitzer" zu legalisieren. Und es musste eigens ein Verkehrsschild entworfen werden, das Autofahrer auf die "Handy-Blitzer"-Überwachung aufmerksam macht.

Weshalb das?
Das verlangt der Datenschutz. So wie auch im öffentlichen Raum darauf aufmerksam gemacht werden muss, wenn irgendwo eine Videoüberwachung installiert ist. Denn das "Handy-Blitzer"-System arbeitet mit hochauflösenden Bildern, KI-gestützter Auswertung und der Speicherung personenbezogener Daten. Wird das nicht entsprechend juristisch wasserdicht in ein Gesetz geschrieben, steht Anfechtungen Tür und Tor offen.

Könnte Salzburg das System auf Landesebene einführen?
Nein. Anders als in Deutschland ist bei uns Verkehrsrecht Bundessache. Und verantwortlich dafür ist das Verkehrsministerium. Erst wenn auf Bundesebene die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind, könnte ein Bundesland einen Pilotversuch starten.

Gibt es bereits Zahlen, die bestätigen, dass der Einsatz von "Handy-Blitzer"-Anlagen die Zahl der Unfälle reduziert hat?
Nein, dazu gibt es noch keine Untersuchungen. Nicht zuletzt deshalb, weil die Systeme bis jetzt nicht lange genug im Einsatz sind.

Wie steht man im Ministerium der Idee von "Handy-Blitzern" gegenüber?
Auf gut österreichisch gesagt: schau 'ma mal: "Das Verkehrsministerium begrüßt grundsätzlich alle Ideen, die zur Verkehrssicherheit beitragen."

Aber?
"In diesem Zusammenhang ist jedoch eine entsprechende Verhältnismäßigkeit wichtig", ist aus dem Ministerium zu erfahren.

Die "Handy-Blitzer"-Überwachung muss eigens angekündigt werden – Datenschutz. Trotzdem erwischt die deutsche Polizei pro Monat etwa 200 Smartphone-Sünder
Die "Handy-Blitzer"-Überwachung muss eigens angekündigt werden – Datenschutz. Trotzdem erwischt die deutsche Polizei pro Monat etwa 200 Smartphone-Sünder
APA-Images / dpa / Thomas Frey

Was ist damit gemeint?
"Bei derartigen Gerätschaften ist entscheidend, inwieweit mittels Fotos eine zweifelsfreie Feststellung einer Verwaltungsübertretung möglich ist", so das Verkehrsministerium. Denn nicht alles, was wie ein Handy aussieht, ist auch ein Handy. "Würden fälschlicherweise Verwaltungsstrafen verhängt, hätte das Einsprüche zufolge, mit denen ein massiver Verwaltungsaufwand einherginge."

Mit anderen Worten: Die Sache ist zu Ende, noch ehe sie richtig begonnen hat?
Das wäre sicher eine zu negative Betrachtung. Zwar gibt es aktuell noch keine konkreten Pläne, "Handy-Blitzer" auch in Österreich zu etablieren, aber: "Das Verkehrsministerium ist für etwaige Gespräche mit dem Innenministerium und den Bundesländern offen."

Martin Kubesch
Akt. 24.02.2026 00:36 Uhr