Ab September dürfen muslimische Mädchen unter 14 in der Schule kein Kopftuch mehr tragen. Die offizielle Idee dahinter: Ihre Selbstbestimmung fördern. Aber: Die Regeln, die das Ministerium nun vorgibt, sind ein Bürokratiemonster. Und unlogisch.

Am 1. September, pünktlich zum neuen Schuljahr, tritt an Österreichs Schulen ein Kopftuch-Verbot für alle Mädchen unter 14 Jahren in Kraft. Trägt eine Schülerin ein Kopftuch, einen Hidschab oder eine ähnliche, mutmaßlich religiös motivierte Kopfbedeckung in der Schule, kann das für ihre Eltern zu Strafen von bis zu 800 Euro führen.
Allerdings: Dieses Verbot gilt nur im Schulgebäude. Auf Wandertagen, Lehrausgängen oder etwa beim Schulsport außerhalb des Schulgeländes darf ein Kopftuch getragen werden. Und: Für Kinder mit einer anderen als der muslimischen Religionszugehörigkeit gilt das Kopfbedeckungsverbot ebenfalls nicht.
Verantwortlich für die Überwachung des Verbotes werden die Lehrkräfte jeder Schule sein. Sie haben künftig die Pflicht, jeden Verstoß gegen das neue Gesetz ausnahmslos zu melden.
Wie das konkret ablaufen soll, darüber informiert das Bildungsministerium derzeit gerade (umstritten) die Lehrerschaft. Im nächsten Schritt sollen Schülerinnen und Eltern mit den neuen Regeln vertraut gemacht werden.
Wie man sich im Bildungsministerium die praktische Umsetzung des Kopftuch-Verbots vorstellt, welche Sanktionen all jenen Schülerinnen drohen, die sich nicht daran halten wollen und was der Verfassungsgerichtshof zu dem neuen Gesetz zu sagen hat – das muss man über das neue Gesetz wissen:

Was ist die offizielle Idee der Regierung?
Es gehe um die "Stärkung der Selbstbestimmung von unmündigen Mädchen an Schulen mittels Einführung eines Kopftuchverbots". So beschreibt die Bundesregierung ihre Motivation für ein neues Gesetz, das ausschließlich junge Mädchen muslimischen Glaubens betrifft.
Was steht in dem Gesetz?
Dass es Schülerinnen bis zu ihrem 14. Geburtstag untersagt ist, in der Schule ein Kopftuch zu tragen, welches "das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt".
Ab wann soll das Gesetz gelten?
Ab dem 1. September 2026.
Welche Parteien haben das Gesetz beschlossen?
Die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS sowie die FPÖ. Auch die Grünen waren grundsätzlich für das Gesetz, halten aber die vorliegende Fassung für verfassungswidrig und haben deshalb dagegen gestimmt.
Was ist das Ziel?
Mit dem Kopftuchverbot werde die Persönlichkeitsentwicklung von Mädchen gefördert, ist aus dem Büro von Bildungsminister Christoph Wiederkehr zu erfahren. Man möchte sicherstellen, dass Mädchen im schulischen Umfeld vor fremdbestimmtem Druck geschützt werden.
Heißt konkret was?
Es soll ein Gegengewicht etabliert werden zu jenen Eltern, Verwandten oder sonstigen Bezugspersonen, die den Mädchen vorschreiben möchten, dass Minderjährige in der Schule eine muslimische Kopfbedeckung zu tragen haben.

Weshalb gilt das Gesetz nur für Mädchen unter 14?
"Kinder unter 14 Jahren gelten als besonders schutzbedürftig und können in ihrer religiösen Entscheidungsfreiheit noch nicht selbstbestimmt handeln", so Susanne Leiter, Sprecherin von Bildungsminister Wiederkehr. Deshalb greife der Staat im Rahmen seines Erziehungsauftrags ein, um zu verhindern, dass familiärer oder gesellschaftlicher Druck Mädchen dazu zwingt, bestimmte Kleidung zu tragen, die ihre Entwicklung nachteilig beeinflussen könnte.
Was ist mit den älteren Schülerinnen?
Diese hält man für alt genug, um für sich selbst diese Entscheidung treffen zu können: "Mit 14 Jahren sind Kinder religionsmündig – das heißt, sie können selbst entscheiden, ob sie ein Kopftuch tragen möchten oder nicht", so Wiederkehr-Sprecherin Susanne Leiter.
Hat das Gesetz auch Auswirkungen auf andere Religionen – etwa Juden oder Sikhs, bei denen die Buben spezielle Kopfbedeckungen zu tragen haben?
Nein, andere Religionen oder männliche Schüler werden von dem neuen Gesetz nicht tangiert. Man könnte das Gesetz auch als "Lex Muslima" bezeichnen.
Weshalb wird hier ein Unterschied gemacht?
Das ist rechtlich heikel, wird aber so begründet: Gerade beim Kopftuch nach islamischen Traditionen – unabhängig davon, ob dieses aus religiösen oder traditionell-kulturellen Gründen getragen wird – handle es sich um eine geschlechtsbezogene Symbolzuweisung mit negativen Folgen für die Entwicklungsfreiheit der betroffenen unmündigen Mädchen. so steht das in der Erläuterung zum neuen Gesetz.
Soll heißen?
Der Spieß wird umgedreht. Das Verbot aus den genannten Gründen soll nicht wie eine Einschränkung daherkommen, sondern wird vielmehr als Ermöglichung von Freiheit dargestellt. Das schütze gezielt jene Gruppe, die besonders sichtbar und strukturell von psychischer Fremdbestimmung und Rollenzwängen betroffen ist – eben unmündige muslimische Mädchen, so das Ministerium in seiner Erläuterung.
Und unmündige Buben werden nicht durch sozialen Druck genötigt, sich religiösen Traditionen zu unterwerfen?
So sieht es der Gesetzgeber: Religiös konnotierten Kleidungsstücken, welche von Buben getragen werden, wie beispielsweise Kippa oder Patka (der Turban bei männlichen Sikhs), werden – anders als im Falle des Kopftuchs – keine problematischen geschlechtsspezifischen Bedeutungen zugeschrieben, wird argumentiert.

Gilt das Kopftuch-Verbot bei allen Schulveranstaltungen?
Nein, es gilt ausschließlich auf dem Schulgelände, aber nicht bei Schulveranstaltungen, die außerhalb stattfinden, etwa bei Lehrausgängen, Wandertagen, Kulturveranstaltungen, Skikursen oder Schulsport an anderen Orten als dem Turnsaal.
Weil?
"Die Schule ist der geschützte Ort, an dem sich die Mädchen frei entfalten können", so Minister-Sprecherin Susanne Leiter.
Ist das nicht seltsam?
Es holpert zumindest. Vermutlich sah sich der Gesetzgeber außerstande, das Verbot im öffentlichen Raum zu exekutieren. Wer sollte das machen? Eine Kopftuchpolizei?
Gab es solch ein Gesetz nicht bereits einmal?
Ja, und zwar für Volksschulkinder, also alle Mädchen unter 10 Jahren. Es wurde allerdings im Dezember 2020 vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben. Und zwar mit der Begründung, dass dadurch der Gleichheitsgrundsatz verletzt werde.
Weshalb geht man im Ministerium davon aus, dass es dieses Mal anders sein könnte?
Weil man das "neue" Kopftuch-Verbot nur als eine Maßnahme von vielen ansieht. Der Gesetzesentwurf sei in ein weitgefächertes Maßnahmenpaket zur Stärkung der Selbstbestimmung und Gleichberechtigung von Mädchen eingebettet, so das Wiederkehr-Ressort.
Und zwar?
Neben dem Verbot seien auch "Empowerment-Projekte, schulische Workshops, Elterninformation, Präventionsmaßnahmen, Bubenarbeit und weitere Maßnahmen" geplant. Außerdem werde es im Bedarfsfall Gespräche mit den Erziehungsberechtigten geben.

Das genügt für Verfassungskonformität?
Das wird sich zeigen – falls es überhaupt zu einer Prüfung kommt. Denn bislang liegt dafür kein Antrag vor, heißt es am VfGH.
Braucht es zwingend einen Antrag auf Prüfung?
Ja, das ist der geregelte Ablauf – der VfGH wird erst aktiv, wenn jemand der Meinung ist, ein Gesetz würde seine individuellen Rechte verletzen und das auch dementsprechend argumentiert.
Von selbst werden die Verfassungsrichter nicht aktiv, wenn sie denken, ein Gesetz widerspreche der Verfassung?
Nein, der VfGH kann nicht selbstständig tätig werden, es braucht dazu immer einen Antrag.
Wie soll das Gesetz eigentlich im Alltag durchgesetzt werden?
Dafür nimmt das Ministerium die Lehrerinnen und Lehrer in die Pflicht. Sie sind angehalten, ab dem 1. September jeden einzelnen Verstoß gegen das Kopftuchverbot zu melden.
Wie darf man sich das vorstellen?
Im Ministerium wurde dafür ein detailliertes Prozedere ausgearbeitet, nach dem die Lehrerschaft künftig vorgehen muss.
Wissen das die Betroffenen bereits?
Ja, seit vergangenem Freitag. Wie die Wochenzeitung Falter berichtet, seien sämtliche Pflichtschullehrer per Rundschreiben darüber informiert worden, wie solche Meldungen künftig abzulaufen haben.

Bis zu zwei Wochen Gefängnis, weil ein Mädchen sein Kopftuch nicht abnehmen soll?
Im schlimmsten Fall, ja. Allerdings: "Eine Verwaltungsstrafe kommt erst in Betracht, wenn die notwendigen Gespräche durchgeführt wurden und diese zu keiner Klärung geführt haben", heißt es aus dem Büro von Minister Christoph Wiederkehr.
Haben die Lehrer, die Verstöße melden sollen, dabei einen Ermessensspielraum?
Nein, das ist im Gesetz nicht vorgesehen. Das Ministerium hat dafür eine sehr angriffige Formulierung gefunden: "Die Schulleitung setzt um, sie entscheidet nicht."
Was passiert, wenn Lehrkräfte trotzdem "entscheiden"?
Würden Lehrkräfte ein Auge zudrücken und erst das Gespräch mit einer Schülerin suchen, sei dies ein Verstoß gegen das Dienstrecht: "Persönliche Meinungen, religiöse Argumente oder politische Bewertungen sind nicht Teil des Gesprächs", zitiert der Falter aus dem Rundschreiben an die Lehrerschaft.
Und das geht bei der Lehrerschaft so einfach durch?
Es sieht jedenfalls nicht danach aus. "Ich halte die Diktion des Bildungsministers für absolut überschießend", so Paul Kimberger, Vorsitzender der Gewerkschaft der Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer, im Falter. "Laut diesem Rundschreiben droht pragmatisierten Kollegen ein Disziplinarverfahren, wenn sie einen Verstoß gegen das Kopftuchverbot nicht unverzüglich melden. Bei Vertragslehrern müsste die Behörde über eine Sanktion entscheiden." Diese könne von einer Ermahnung bis hin zur Entlassung reichen.

War die Gewerkschaft denn nicht in die Planung der Maßnahmen eingebunden?
Laut Ministerium sei sie das sehr wohl gewesen: "Die Inhalte des Rundschreibens (…) wurden in Abstimmung mit den Bildungsdirektionen und der Gewerkschaft besprochen", so Ministeriumssprecherin Susanne Leiter.
Gibt es eine Erklärung für die harsche Formulierung?
Man habe primär das Wohl der Lehrkräfte im Sinn, behauptet das Ministerium: Die gewählte Formulierung diene "dem Schutz der Lehrkräfte und der Schulleitung", indem sie klarstelle, dass Diskussionen über die Gerechtigkeit, Verfassungskonformität oder inhaltliche Richtigkeit der Regelung am Schulstandort nicht zielführend seien. In den USA würde man sagen: "Say no word, it's the law."
Wie geht es nun weiter?
Nachdem die Lehrkräfte nun per Minister-Rundschreiben über ihre neuen Pflichten in Kenntnis gesetzt worden sind, sollen im nächsten Schritt die Schülerinnen und deren Erziehungsberechtigte ins Boot geholt werden.
Wie will man dabei vorgehen?
Ein Informationsschreiben für Eltern sei bereits formuliert und werde derzeit in mehrere Sprachen übersetzt, so das Ministerium. Es sei außerdem geplant, in den Bildungsdirektionen eigene Teams zu bestimmen, die federführend für die Kommunikation und Umsetzung des Vorhabens verantwortlich sind. Die Aufgabe, die neue Bestimmung den direkten Betroffenen zu vermitteln, wird also weitergereicht.
Und das alles soll sich bis 1. September ausgehen?
Es sind noch sechs Monate, ehe das Gesetz in Kraft tritt, als im Grunde Zeit genug. Es sei denn, der Verfassungsgerichtshof wird doch noch mit der Causa beschäftigt und teilt die Ansicht des Bildungsministeriums bezüglich der Verfassungskonformität nicht.
Wie lange dauert es, bis der VfGH ein Urteil fällt?
Im Schnitt vier Monate. Das würde sich bis zum Schulstart im Herbst wahrscheinlich auch noch gut ausgehen.