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Prozess-Reigen in Innsbruck

So wehrt sich Nathalie Benko jetzt gegen Scheidungs-Gerüchte

In zwei Wochen muss Nathalie Benko selbst vor Gericht – sie soll für ihren Mann Geld versteckt haben. Vorab ging die Ehefrau von René Benko nun juristisch gegen mehrere Verlage vor. Sie hatten über eine angebliche Scheidung im Hause Benko berichtet.

Ein Bild aus besseren Tagen: Rene Benko mit Ehefrau Natalie bei der Eröffnung des Luxuskaufhauses KaDeWe in Berlin
Ein Bild aus besseren Tagen: Rene Benko mit Ehefrau Natalie bei der Eröffnung des Luxuskaufhauses KaDeWe in BerlinAPA-Images
Martin Kubesch
Akt. 26.11.2025 00:02 Uhr

Im vergangenen März bekamen Gerüchte Flügel. In mehreren Medien tauchte die Nachricht auf, Nathalie Benko, seit 2010 Ehefrau von Signa-Gründer René Benko und Mutter dreier gemeinsamer Kinder, hätte die Scheidung eingereicht.

René Benko saß zu dem Zeitpunkt seit knapp zwei Monaten in Untersuchungshaft. Aus der Familien-Villa in Innsbruck-Igls, die offiziell einer Stiftung gehört, musste die Familie bereits ausziehen. Und kaum eine Woche verging ohne neue Enthüllungen über die Signa-Pleite.

Dass Ehen unter solchen Belastungen nachhaltig zerrüttet werden, soll schon vorgekommen sein. Aber es gab nie eine offizielle Bestätigung für das Behauptete – und Nathalie Benko wollte die medial verbreiteten Gerüchte nicht auf sich beruhen lassen. Am Dienstag kam es deshalb in Innsbruck zu drei Prozessen gegen Medien, die darüber berichtet hatten.

Weshalb es René Benkos Ehefrau wegen Zeitungsgerüchten auf drei Verfahren ankommen ließ, warum die Verfahren für die Medien glimpflich ausgingen (und noch nicht rechtskräftig sind) und wann Nathalie Benko der nächste Gerichtstermin bevorsteht. Das weiß man über den aktuellen Benko-Prozessreigen:

Aus der riesigen Villa in Innsbruck-Igls musste die Familie Anfang 2025 ausziehen, sie gehört offiziell einer Stiftung
Aus der riesigen Villa in Innsbruck-Igls musste die Familie Anfang 2025 ausziehen, sie gehört offiziell einer Stiftung
Picturedesk

Worum geht es?
Am Dienstag, dem 25. November, wurde am Landesgericht Innsbruck den Online-Portalen dreier ausländischer Medien nach dem Medienrecht der Prozess gemacht. Alle drei hatten im vergangenen März in ihren Digital-Ausgaben darüber berichtet, dass Nathalie Benko, 42, angeblich die Scheidung von René Benko, 48, eingereicht hätte.

Welche Medien wurden geklagt?
Die Online-Portale der Bild-Zeitung, der Berliner Zeitung (beide aus dem deutschen Axel Springer Verlag) und vom Tagesanzeiger (aus der Schweiz).

Was hatten sie geschrieben?
Dass es Berichte gebe, Frau Benko hätte die Scheidung eingereicht. Dabei bezogen sich alle drei verklagten Medien auf eine Meldung des österreichischen Portals oe24. Dort wurde die Story aber mittlerweile offline gestellt.

Haben nur die drei geklagten Medien die Nachricht übernommen?
Nein, auch viele weitere Medien, alle verwendeten dieselbe Quelle. Einige löschten ihre Berichterstattung mittlerweile wieder, andere haben die Meldung nach wie vor online, etwa Die Presse, das deutsche Manager Magazin (gehört zum Spiegel Verlag) oder die Schweizer Tageszeitung Blick.

Eines der letzten offiziellen gemeinsamen Bilder: Nathalie und René Benko beim Hahnenkammrennen in Kitzbühel 2023
Eines der letzten offiziellen gemeinsamen Bilder: Nathalie und René Benko beim Hahnenkammrennen in Kitzbühel 2023
APA-Images / dpa Picture Allianc

Weshalb wurden dann nur die drei genannten Medien verklagt?
Schwer zu sagen. Möglicherweise war die "Tonlage" ihrer Berichterstattung nach dem Empfinden der Betroffenen schärfer als jene anderer Blätter. Vielleicht sollte aber auch zunächst nur ein Exempel statuiert werden, auf dessen Basis man hinterher mit weiteren Verlagen außergerichtliche Einigungen erzielen könnte.

Weshalb fanden eigentlich alle drei Verfahren an einem Tag statt?
Man hatte sich darauf im Vorfeld geeinigt, um die Sache zu beschleunigen. Sowohl Nathalie Benko auf der einen Seite, als auch die drei angeklagten Verlagshäuser auf der anderen Seite wurden in allen drei Prozessen von den selben Rechtsanwälten vertreten.

Erschien Nathalie Benko persönlich beim Prozess?
Nein, sie ließ sich durch ihren Anwalt Hubertus Weben vertreten, schreibt die Kronen Zeitung.

Wie liefen die drei Prozesse ab?
Für jeden Prozess waren 30 Minuten Zeit anberaumt. Zunächst wurde jeweils – nicht öffentlich – versucht, einen Vergleich zwischen den Parteien zu erzielen. Da das in allen drei Fällen scheiterte – die Forderungen der Klägerin und die Zahlungsbereitschaft der Beklagten lagen zu weit auseinander, wurde schließlich jeder einzelne Prozess – nunmehr öffentlich – verhandelt.

Was heißt, man lag zu weit auseinander?
Nathalie Benkos Anwalt forderte angeblich 7.000 Euro von jedem Medium, diese wollten wiederum nur jeweils 1.000 Euro bezahlen.

Weswegen klagte Nathalie Benko eigentlich – juristisch gesehen?
Sie sah ihren "höchstpersönlichen Lebensbereich" durch die Berichterstattung verletzt. Ihr Anwalt machte zudem geltend, dass "jede journalistische Sorgfalt" gefehlt hätte. Und selbst, wenn es eine Scheidung gegeben hätte, dann hätte diese - seiner juristischen Meinung nach – nichts mit dem bisherigen öffentlichen Wirken von Nathalie Benko zu tun gehabt, wird der Anwalt in der Krone zitiert.

René Benkos "Chalet N" in Oberlech am Arlberg wurde nach seiner Ehefrau benannt
René Benkos "Chalet N" in Oberlech am Arlberg wurde nach seiner Ehefrau benannt
Weingartner-Foto / picturedesk.com

Weshalb wurde die "journalistische Sorgfaltspflicht" angeblich verletzt?
Weil sich offenbar kein Medium die Mühe gemacht hatte, bei Nathalie oder René Benko nachzufragen, sondern einfach die Meldung übernommen wurde.

Wie hoch ist für so etwas der Strafrahmen?
Laut ORF beträgt dieser bei einer Verurteilung zwischen 100 und 100.000 Euro. Zudem müsste das Urteil veröffentlicht werden.

Wie argumentierten die Verlage?
Dass eine Berichterstattung über eine mögliche Scheidung im Signa-Umfeld sehr wohl berichtenswert und berichtbar sei. "Privat wird es erst, wenn man über die Gründe der Scheidung mutmaßt und man die armen Kinder mit hineinzieht", so Verteidiger Michael Borsky.

Wie urteilte das Gericht?
Richter Bernhard Rüßkamp entschied im Sinne der Klägerin: "Nathalie Benko führte nicht das öffentliche Leben ihres Mannes", so seine Begründung. Daher sei es – also dieses nicht-öffentliche Leben – medial schützenswert. Die Medien hätten daher gegen ihre journalistische Sorgfaltspflicht verstoßen.

Was wwar die Folge?
Die Urteile fielen überraschend milde aus. Bild wurde zu einer Schadenersatzzahlung von 8.000 Euro verurteilt, Berliner Zeitung und Tagesanzeiger zu je 2.000 Euro Schadenersatz – die niedrigeren Summen würden sich aus der geringeren Reichweite der beiden Medien ergeben, so der Richter.

Sind die Urteile bereits rechtskräftig?
Nein, Bild meldete "volle Berufung" an. Und in den anderen beiden Rechtssachen meldete wiederum Benko-Anwalt Hubertus Weben Berufung an. Es geht also in die nächste Runde.

Spektakulär: der "Präsidententisch" in der ehemaligen Signa-Zentrale in Wien
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Aurena

Sind noch weitere Klagen gegen Medien geplant?
Ja, Mittwoch kommender Woche steht ein weiterer Prozess in der gleichen Sache an, abermals am Innsbrucker Landesgericht. Dann geht es gegen das Online-Portal der Berliner Morgenpost.

Wird das Urteil des Innsbrucker Gerichts vor der nächsten Instanz standhalten?
Das lässt sich nicht sagen, es kann auch auf mehreren Ebenen Änderungen geben. Einerseits kann die Höhe des Schadenersatzes anders bemessen werden. Die nächste Instanz – das Oberlandesgericht – muss auch die Meinung nicht teilen, dass es sich um eine Privatsache handle.

Was stützt diese Einschätzung?
Beide Eheleute stehen in der Öffentlichkeit. Bereits in zwei Wochen stehen sie gemeinsam als Angeklagte vor dem Kadi – wieder am Landesgericht Innsbruck.

Worum geht es da?
René Benko und Ehefrau Nathalie (als Zweitangeklagter) wird von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) vorgeworfen, Vermögen – konkret 120.000 Euro Bargeld sowie Luxusuhren und weitere Wertgegenstände um etwa 250.000 Euro – vor René Benkos Gläubigern versteckt zu haben. Der juristische Fachbegriff für diese Anklage lautet betrügerische Krida.

Welche Strafe droht den beiden dafür?
Da die Gesamt-Schadenssumme über 300.000 Euro liegt, beträgt der Strafrahmen bis zu zehn Jahre Haft.

Was wird dem Ehepaar konkret vorgeworfen?
Nathalie Benko soll einen Tresor bei Verwandten aufstellen haben lassen, um darin für ihren Mann das Geld und die Wertgegenstände aufzubewahren. René Benko war zu diesem Zeitpunkt auch als Privatmann insolvent, Geld und Wertgegenstände wären daher in die Insolvenzmasse gefallen, um Gläubigerforderungen zu erfüllen. Das wurde laut WKStA durch das Verstecken im Safe verhindert.

Was sagen die Benkos zu den Vorwürfen?
René Benko bestreitet diese, die Uhren und sonstigen Wertgegenstände hätten zu dem Zeitpunkt gar nicht mehr ihm gehört, sondern seinen Kindern. Nathalie Benko hat sich nicht öffentlich zu der Sache geäußert.

Am Landesgericht Innsbruck fanden jetzt die Medien-Prozesse statt, in zwei Wochen stehen hier René und Nathalie Benko gemeinsam vor Gericht
Am Landesgericht Innsbruck fanden jetzt die Medien-Prozesse statt, in zwei Wochen stehen hier René und Nathalie Benko gemeinsam vor Gericht
BARBARA GINDL / APA / picturedesk.com

Wann findet der Prozess statt?
Er ist auf zwei Verhandlungstage angesetzt, und zwar den 10. und den 16. Dezember.

Es ist bereits der zweite Prozess gegen Benko, richtig?
Ja, Mitte Oktober stand der Milliarden-Pleitier schon einmal in Innsbruck vor Gericht. Auch damals ging es um betrügerische Krida, also das gleiche Delikt wie jetzt. Benko war dabei zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Und weiß man, wann die Berufungsverhandlungen in Nathalie Benkos Klagen gegen die Verlagshäuser stattfinden werden?
Nein, es ist aber nicht zu erwarten, dass das noch vor dem Strafprozess im Dezember sein wird.

Martin Kubesch
Akt. 26.11.2025 00:02 Uhr