Nicht wundern, wenn ihre Bank-App plötzlich rot sieht. Oder grün. Ein neues Ampel-System soll Geldtransfers sicherer machen, Echtzeit-Überweisungen zusätzlich auch noch schneller. Was für Kunden konkret neu ist und welche Gefahren lauern können.

Österreichs Banken müssen ab sofort aufs Tempo drücken: Ab 9. Oktober sollen Geldüberweisungen innerhalb des Euro-Raumes nicht mehr bis zu einen Bankgeschäftstag lang dauern, sondern binnen Sekunden über die Bühne gehen. Auslöser dafür ist eine Verordnung der EU, die Europas Geldinstitute auf diese Art fit für die Zukunft bekommen möchte.
Was sich für Bankkunden jetzt ändert, wie die neuen Services funktionieren, welche Vor- und Nachteile sie mit sich bringen und was der Zauber für die Konsumenten über kurz oder lang kosten könnte – alle Infos zu den neuen Überweisungs-Regeln:
Worum geht es?
Ab dem 9. Oktober treten im Euro-Raum, also allen 20 Ländern, in denen mit dem Euro bezahlt wird, zwei neue Regelungen in Kraft, die für Bankkunden das Überweisen von Geld anders machen.
Welche Regelungen sind das?
Einerseits eine neue Sicherheitsüberprüfung des Empfängers bei Geldüberweisungen, der sogenannte IBAN-Namensabgleich. Dabei wird mit einem Ampel-System künftig bei jeder Überweisung automatisch angezeigt, ob die Überweisungsdaten auch wirklich korrekt sind. Und außerdem die Möglichkeit, eine Überweisung ohne zusätzliche Kosten in Sekundenschnelle durchzuführen (Echtzeit-Überweisung).
Warum passiert das?
Initiiert wurden die Updates von der EU. Mit der EU-Verordnung 2024/886 vom 13. März 2024 wurden die gesetzlichen Voraussetzungen für die Änderungen geschaffen, spätestens am 9. Oktober 2025 müssen alle Banken die neuen Vorgaben umgesetzt haben. Die EU möchte dadurch Verbraucher besser vor Betrug schützen und gleichzeitig die Effizienz der Banken steigern.

Was ist eine Empfängerüberprüfung?
Dabei wird bei jeder einzelnen Geld-Überweisung künftig überprüft, ob der IBAN (= International Bank Account Number, also die international standardisierte Bankkontonummer) des Überweisungs-Empfängers und der Name des Empfängers, der bei der Überweisung angegeben wird, zusammenpassen.
Heißt in der Praxis?
Wer eine Überweisung tätigt, muss einen IBAN (sprich eine Kontonummer), einen Empfänger-Namen sowie einen eine Zahlungsreferenz oder einen Verwendungszweck angeben. Bisher war es so, dass von der Bank nur überprüft wurde, ob es die IBAN tatsächlich gibt – war dem so, wurde die Überweisung durchgeführt.
Und ab jetzt?
Künftig überprüft das System auch automatisch, ob der Empfängername, wie er bei der Überweisung angegeben wird, mit dem Inhaber des angegebenen IBAN-Kontos übereinstimmt, oder ob es da Ungereimtheiten gibt. Das jeweilige Ergebnis dieser Überprüfung wird mittels eines Ampel-Schemas, also in den Faben Rot-Gelb-Grün angezeigt. Erst dann kann man die Überweisung freigeben.
Was ist der Sinn dieses Ampel-Systems?
Dadurch sollen Überweisungen an falsche Personen vermieden werden – sei es aufgrund von Fehleingaben oder Betrug.

Wenn die Ampel bei einer Überweisung auf Rot schaltet, heißt das automatisch, ich werde betrogen?
Nein, es heißt nur, dass der Name, der auf der Überweisung angegeben wird, nicht mit dem Namen, unter dem das angegebene Konto geführt wird, übereinstimmt. Das kann etwa auch der Fall sein, wenn man an einen Freund Geld überweist und als Name nur "Benny" angibt, das Konto aber auf einen "Benjamin Blümchen" läuft. Auch wenn man eine Überweisung an ein Unternehmen durchführen will, das Konto des Unternehmens aber auf den Namen des Besitzers läuft, wird die Ampel auf Rot springen.
Und was muss ich tun, wenn ich eine Rot-Meldung bekomme?
Dann muss man sich entscheiden, wie es weiter geht. Viele Diskrepanzen lassen sich durch einen simplen Telefonanruf klären. Oder man ist sicher, dass der Freund namens "Benny", dem man Geld schicken will, im echten Leben tatsächlich Benjamin Blümchen heißt. Dann kann man trotz Rot die Überweisung freigeben.
Und wie erkenne ich einen Betrugsversuch?
Wenn der angegebene Empfängername und der Name, auf den ein Konto läuft, nicht zusammenpassen und man sich auf diese Diskrepanz auch keinen Reim machen kann, dann sollte man die Überweisung auf jeden Fall zunächst einmal stornieren und die Daten, die man für die Überweisung erhalten hat, noch einmal überprüfen. Im Zweifelsfall kann man auch bei seiner Bank nachfragen, wo das Problem liegen könnte.
Aber egal ob Rot, Gelb oder Grün, ich muss die Überweisung in jedem Fall freigeben?
Ja, das System führt seinen Check durch, meldet das Ergebnis und braucht dann eine Entscheidung: Überweisung freigeben, gegebenenfalls Empfängernamen oder IBAN korrigieren (bei einem Tippfehler) und dann überweisen oder die Überweisung stornieren.
Und wenn ich eine Überweisung trotz rotem Check-Ergebnis freigebe und dabei einem Betrug aufsitze oder irrtümlich jemand falschem überweise?
Dann haftet die Bank nicht für einen eventuell entstandenen Schaden. Anders sieht es aus, wenn die Empfängerprüfung nicht korrekt oder gar nicht durchgeführt worden ist. Dann können sich Verbraucher das Geld von der Bank laut EU-Verordnung zurückholen.

Wie lange dauert die Überprüfung?
Sie sollte nur wenige Sekunden dauern, und zwar ganz gleich, ob man die Überweisung am Handy oder am Computer vornimmt, oder an einem Terminal in der Bank.
Und wenn ich meinen Einzahlschein noch physisch an der Kassa in der Bank abgebe?
Dann führt der Mitarbeiter an der Kassa den Ampel-Check an seinem Terminal durch und informiert den Einzahler über das Ergebnis, damit dieser die Überweisung freigeben, ändern oder stornieren kann.
Ab wann gilt diese Empfängerüberprüfung?
Spätestens ab dem 9. Oktober muss jede Bank diesen Check automatisch durchführen und ihre Kunden auch drüber informieren.
Wird die Überprüfung bei jeder Kontobewegung vorgenommen?
Nur Überweisungen von einem Girokonto auf ein anderes Girokonto fallen unter die neue Regelung. Geldtransfers von anderen Kontoarten wie Spar- oder Darlehenskonten sind davon ausgenommen.
Was ist, wenn ich einen Dauerauftrag habe?
Dann ändert sich zunächst einmal gar nichts und der Dauerauftrag wird auch weiter wie gehabt durchgeführt. Erst wenn Sie eine Änderung an einem Dauerauftrag vornehmen – also die Überweisungssumme ändern oder den Empfänger der Überweisung ändern, dann wird diese Änderung vom System überprüft und man bekommt ein grünes, gelbes oder rotes Feedback.
Wenn ich die Daten für meine Überweisungen in meiner Banking-App hinterlegt habe, werden sie dann trotzdem bei jeder Überweisung neu überprüft?
Nein, nur wenn Sie eine Änderung an den hinterlegten Daten vornehmen, wird das System diese Änderung überprüfen.

Kann ich meiner Bank sagen, dass ich freiwillig auf die Empfängerüberprüfung verzichte?
Nein, Banken sind bei Verbrauchern gesetzlich zur Empfängerüberprüfung verpflichtet. Nur Unternehmen können freiwillig auf die Empfängerüberprüfung verzichten.
Wo funktioniert die Empfängerüberprüfung?
Ab. dem 9. Oktober wird die Empfängerüberprüfung von allen Banken im Euro-Raum durchgeführt, also in all jenen EU-Ländern, in denen mit dem Euro bezahlt wird. Das sind neben Österreich noch Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Portugal, die Slowakei, Slowenien, Spanien und Zypern.
Was ist mit den anderen EU-Ländern?
Die müssen das System spätestens am 9. Juli 2027 umsetzen. Das gilt für alle Länder, die den Euro nicht als Währung haben, also Bulgarien, Dänemark, Polen, Rumänien, Schweden, die Tschechische Republik und Ungarn.
Gibt es noch weitere Staaten, die die Empfängerüberprüfung einführen könnten?
Island, Norwegen und Liechtenstein sind Mitglieder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und könnten theoretisch die entsprechenden EU-Gesetze anwenden und sich den EU-Normen für die Empfängerüberprüfung unterwerfen. Das gilt auch für Monaco, Andorra, der Vatikanstadt und San Marino, wo mit Euro bezahlt wird. Noch ist allerdings nicht bekannt, ob diese Länder dabei mitmachen möchten. Die Schweiz und Großbritannien haben bereits erklärt, nicht an dem System teilhaben zu wollen.
Was sagen Konsumentenschützer zur Empfängerüberprüfung?
Sie halten den Vorstoß der EU über weite Strecken für gelungen. "Grundsätzlich ist das eine gute Geschichte, weil der Finanzbetrug im Bankbereich stark zugenommen hat", so Christian Prantner, Konsumentenschutzexperte der Arbeiterkammer. Fehlerhafte Überweisungen würden so künftig besser verhindert werden können. Gleichzeitig steige aber die Eigenverantwortung der Kunden, die nun selbst mehr dafür verantwortlich sind, dass ihre Transaktionen korrekt ausgeführt werden.
Was kostet die Empfängerüberprüfung pro Überweisung?
Gar nichts, sie ist sowohl für den Auftraggeber einer Überweisung, als auch für den Empfänger kostenlos.
Für welche Art von Überweisungen wird eine Empfängerüberprüfung durchgeführt?
Für Standardüberweisungen und auch für die wesentlich schnelleren Echtzeitüberweisungen.

Worum geht es hier?
Die zweite von der EU vorgeschriebene Änderung betrifft die sogenannten Echtzeit-Überweisungen. Diese müssen ab dem 9. Oktober von jeder Bank angeboten werden – und sie dürfen nichts mehr extra kosten, sondern müssen den Kunden gratis zur Verfügung stehen.
Was sind Echtzeit-Überweisungen?
So werden Überweisungen bezeichnet, bei denen das Geld innerhalb von wenigen Sekunden am Empfängerkonto landet.
Ist das neu?
Nein, diesen Service gibt es grundsätzlich schon länger. Allerdings haben ihn bislang nicht alle Banken in ihrem Angebots-Portfolio gehabt. Und sie haben sich das zusätzliche Tempo, mit dem hier Geld transferiert wird, oft extra bezahlen lassen.
Wie lange dauert eine herkömmliche Überweisung?
Je nachdem, wohin das Geld geht, kann es laut Österreichischer Nationalbank bis zu einem Bankgeschäftstag dauern, ehe der überwiesene Betrag am Empfängerkonto auftaucht. Wer also am Freitagabend eine Überweisung beauftragt, muss damit rechnen, dass das Geld erst am Dienstag beim Empfänger landet, da nach 18 Uhr sowie am Wochenende nicht überwiesen wird. Und der Montag ist dann eben jener "Bankgeschäftstag", den es braucht, die Überweisung durchzuführen.
Und eine Echtzeit-Überweisung?
Dabei sollte das überwiesene Geld binnen weniger Sekunden am Konto des Empfängers auftauchen, und zwar rund um die Uhr, 24 Stunden an sieben Tagen die Woche.
Wo ist so viel Tempo sinnvoll?
Im Grunde ist es immer gut, wenn eine Überweisung möglichst rasch ihren Empfänger erreicht. Denn in dem Moment, wo man einen Betrag überweist, wird er vom eigenen Konto abgebucht, man kann damit also nicht mehr "jonglieren". Und ob es sinnvoller ist, dass dieses Geld dann einen Tag (oder länger) elektronisch unterwegs ist, oder sofort beim Empfänger aufscheint, sollte keine Frage sein.

Gibt es noch weitere Beispiele für die Effizienz von Echtzeit-Überweisungen?
Etwa bei Geschäften, die man sofort durchführen möchte, bei denen aber eine Kartenzahlung nicht möglich ist. Wenn ich zum Beispiel etwas kaufen möchte, nicht genügend Bargeld dabei habe und der Verkäufer aber keine Kartenzahlung anbietet (etwa weil er sich die Gebühren dafür sparen möchte). Dann kann ich den Betrag überweisen und der Verkäufer sieht den Kontoeingang binnen Sekunden.
Bin ich gezwungen, künftig meine Überweisungen als Echtzeit-Überweisungen vornehmen?
Nein, man kann weiterhin herkömmliche Überweisung tätigen, je nachdem, wie eilig man es hat. Aber man hat ab 9. Oktober die Wahl.
Und eine Echtzeit-Überweisung kostet nicht mehr Gebühren?
Nein, ab dem 9. Oktober dürfen die Banken dafür keine Extra-Gebühren mehr verrechnen.
Findet auch bei Echtzeit-Überweisungen eine Empfängerüberprüfung (siehe oben) statt?
Ja, sowohl bei herkömmlichen Überweisungen, als auch bei Echtzeit-Überweisungen findet ab 9. Oktober eine Überprüfung der Empfängerdaten statt und man bekommt das Ergebnis der Überprüfung im Ampel-System (Rot-Gelb-Grün) übermittelt.
Also ist es nur sinnvoll, eine Echtzeit-Überweisung vorzunehmen?
Die EU geht jedenfalls davon aus, dass herkömmliche Überweisungen damit schon bald der Vergangenheit angehören werden.
Hat die Sache gar keinen Haken?
Laut Konsumentenschützern gibt es tatsächlich ein "aber …". Denn bei Echtzeit-Überweisungen hat man es künftig wesentlich schwerer, einmal überwiesene Geldbeträge "zurückzuholen", wenn man etwa einen Fehler gemacht hat oder sich umentschieden hat.

Was bedeutet das konkret?
Wer zum Beispiel ein Produkt online kauft und per Echtzeit-Überweisung bezahlt, es sich dann aber anders überlegt, das Produkt retourniert und seine Zahlung zurück fordert, ist künftig eher auf die Kulanz des Online-Händlers angewiesen, dass dieser den bezahlten Betrag rasch retourniert. Bei herkömmlichen Überweisungen gibt es hier etwas mehr Spielraum, seine Zahlungen zurück zu holen.
Sind diese Neuerungen für die Banken mit Kosten verbunden?
Natürlich, der personelle Aufwand, der getrieben werden muss, um diese neuen Services anbieten zu können, ist nicht ohne. Und gleichzeitig fallen ja ab sofort die Gebühren-Einnahmen für Echtzeit-Überweisungen weg.
Werden sich die Banken ihre Mehrkosten auf anderen Wegen zurückholen?
Dazu gibt es verständlicherweise keine Aussagen. Es wäre aber jedenfalls nicht sonderlich überraschend, wenn die jährlichen Kontoführungsgebühren für Bestandskunden demnächst wieder um ein gutes Stück angehoben würden. Man wird sehen.