Seit Monaten streiten Nathalie Benko und der Masseverwalter von René Benkos Privatinsolvenz um die Besitzrechte an sieben Ringen, geschätzt 5,5 Millionen wert. Nun soll das Bezirksgericht in der Wiener City klären, wem die Luxusjuwelen in Zukunft gehören sollen.

Vor knapp einem Jahr entdeckten die Ermittler der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft einen versteckten Tresor von Nathalie Benko, der Ehefrau des Signa-Gründers und Milliarden-Pleitiers René Benko. Darin fanden sich 120.000 Euro Bargeld, mehrere Luxusuhren – und sieben Damenringe, deren Gesamtwert 5,5 Millionen Euro betragen soll.
Wegen der Uhren und dem Bargeld wurde dem Ehepaar Benko bereits am 10. Dezember letzten Jahres der Prozess gemacht. Die sieben Ringe hingegen – einer davon soll alleine mehr als 2,1 Millionen Euro gekostet haben – waren in dem Prozess jedoch kaum Thema.
Nun wurde bekannt: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, die die Ringe sichergestellt hatte, wird diese retournieren. Da allerdings bis jetzt ungeklärt ist, wem der Schmuck gehört – Herrn oder Frau Benko –, werden die Ringe an ein Bezirksgericht übergeben. Es muss klären, wer der rechtmäßige Eigentümer ist. Davon hängt ab, wie es mit dem Geschmeide danach weitergeht.
Weshalb die Ringe beim Prozess gegen die Benkos keine Rolle spielten, warum Nathalie Benko bis jetzt nicht beweisen konnte, dass die Schmuckstücke ihr gehören und aus welchem Grund die Staatsanwaltschaft diese jetzt auf einmal zurückgibt – hier die Fakten:

Worum geht es?
Um sieben Damenringe, die bei einer Hausdurchsuchung der Justiz am 23. Jänner 2025 bei Verwandten von Nathalie Benko im kleinen Tiroler Ort Pfunds sichergestellt wurden. Die Ringe waren in einem getarnten Tresor in einem ehemaligen Bunkerraum versteckt.
Was war noch in dem Tresor?
120.000 Euro Bargeld, elf Luxusuhren von Marken wie Patek Philippe und Rolex, sowie mehrere Manschettenknöpfe.
Hatte der Fund Konsequenzen für René Benko?
Er hatte Konsequenzen für René Benko und auch für seine Ehefrau. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) klagte René Benko wegen betrügerischer Krida an – sie ging davon aus, dass er Geld und Uhren verstecken wollte, um sie dem Zugriff des Insolvenzverwalters zu entziehen. Nathalie Benko wurde angeklagt, weil sie die Wertsachen für ihren Mann versteckt haben soll.
Wie ging der Prozess aus?
Das Verfahren fand am 10. Dezember 2025 vor dem Landesgericht Innsbruck statt. René Benko wurde teilweise für schuldig befunden und zu 15 Monaten Haft auf Bewährung und 4.320 Euro Geldstrafe verurteilt. Nathalie Benko wurde in allen Punkten freigesprochen.
Ist das Urteil bereits rechtskräftig?
Nein, es wurde aufgrund der Weihnachtsfeiertage noch nicht einmal schriftlich zugestellt. Und erst dann können Anklage und Verteidigung allfällige Einsprüche oder Nichtigkeitsbeschwerden dagegen einbringen.
Was ist mit den sieben Ringen, die ebenfalls im Tresor waren?
Sie wurden bei der Verhandlung zwar kurz erwähnt, um zu beweisen, dass der Tresor nur Frau Benko für ihre eigenen Besitztümer gedient habe, waren aber sonst kein Thema.

Warum wurden die Ringe nicht in die Anklage einbezogen?
Die Staatsanwaltschaft äußerte sich dazu nicht. Man darf aber spekulieren, dass eventuell die Sorge bestanden hat, die Ringe könnten als Indiz dafür gesehen werden, dass tatsächlich sämtliche Gegenstände in dem Tresor Nathalie Benko gehören.
Gehören die Ringe denn Frau Benko?
Das behauptet sie, kann es aber offenbar nicht beweisen. Deshalb gab es zuletzt ein monatelanges Gezerre um die Besitz-Frage.
Wie lief das ab?
Nathalie Benko stellte über ihren Anwalt mehrfach einen Antrag auf Herausgabe der Ringe. Dem widersetzte sich allerdings der Innsbrucker Rechtsanwalt Andreas Grabenweger. Er ist Masseverwalter im Privatinsolvenz-Verfahren von René Benko (die offenen Forderungen belaufen sich auf etwa 2,7 Milliarden Euro) und auf der Suche nach Werten, die er in die Insolvenzmasse einbringen kann.
Wann wird diese Frage entschieden?
Eine Lösung steht offenbar kurz bevor. Denn wie am Donnerstag bekannt wurde, hat die WKStA kurz vor Weihnachten entschieden, die Ringe zurückzugeben. Da allerdings nach wie vor unklar ist, wer sie bekommt – Nathalie Benko oder René Benkos Masseverwalter – wird diese Entscheidung nun ausgelagert, und zwar an ein Bezirksgericht.
Warum an ein Bezirksgericht?
Weil das laut WKStA der offizielle Verfahrensweg in solchen Situationen ist.
Welches Gericht ist dafür zuständig?
Aktuell liege ein Antrag der WKStA auf Hinterlegung der Ringe beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien, um diese Frage zu klären, sagt Masseverwalter Andreas Grabenweger.

Bedeutet das, ein Interesse der WKStA an den millionenschweren Ringen ist erloschen?
Nicht zwangsläufig, aber es deutet manches darauf hin. Die Antwort auf diese Frage könnte auch davon abhängen, ob die WKStA Rechtsmittel gegen den Freispruch von Nathalie Benko einlegt, aber das ist reine Spekulation. Bis das klar ist, soll aber jedenfalls einmal die Besitz-Frage geklärt werden.
Was weiß man darüber, wem die Ringe denn nun gehören?
Relativ wenig. Dokumentiert und öffentlich bekannt ist nur der Erwerb des wahrscheinlich wertvollsten der insgesamt sieben Stücke. Es handelt sich dabei um einen Platin-Ring mit einem einzelnen gelben Diamanten. Benko bestellte das Stück laut Mails, die den Ermittlern vorliegen, im Sommer 2021 beim Nobeljuwelier Harry Winston am Züricher Paradeplatz. Der Preis belief sich auf 2,17 Millionen Euro.
Ein Ring um über zwei Millionen Euro wird einfach so bestellt?
Offensichtlich läuft das so. Die Schweizer NZZ zitierte einige brilliante Details aus den Akten. Demnach habe Benko in dem Mailverkehr darauf bestanden, dass ihm der Ring persönlich in die Signa-Zentrale nach Innsbruck geliefert wird – "direkt zu mir ins Chairman Office", wie der Signa-Gründer dem zuständigen Verkaufsleiter damals schrieb.
Und die weiteren Ringe?
Darüber, wann und von wem die Stücke um welchen Preis angeschafft wurden, ist so gut wie nichts bekannt. Wenn aber der von Nathalie Benkos Anwalt im Prozess behauptete Gesamtwert von 5,5 Millionen Euro für die sieben Ringe stimmt, kann man davon ausgehen, dass auch die übrigen sechs Schmuckstücke kein Talmi sind.
Und René Benko hat die Ringe alle seiner Frau geschenkt?
Das behauptet jedenfalls der Anwalt von Frau Benko, der die Anträge auf Herausgabe der Schmuckstücke gestellt hat. Und es würde im Grunde auch zu den bekannten Verhaltensmustern passen. Denn René Benko war offenbar ein sehr spendabler Geber. Seine Ehefrau soll in den "guten Jahren" der Signa Geschenke wie Schmuck, Mode und Reisen um viele Millionen Euro erhalten haben, berichtet die NZZ. Noch 2023, also in dem Jahr, als die Signa Insolvenz anmeldete, habe er Nathalie noch Gaben um 370.000 Euro zukommen lassen.
Dann sollte ja aber alles klar sein …
So einfach ist das nicht. Einerseits gibt es für die Ringe offenbar keine Rechnungen auf den Namen von Nathalie Benko oder beglaubigte Schenkungsverträge. Und andererseits müssen ab einer gewissen finanziellen Größenordnung Geschenke bei der Finanz angezeigt werden – und auch das ist hier offenkundig nicht geschehen. Andernfalls hätte Nathalie Benko diese Bestätigungen längst vorgelegt.

Wie sieht solch eine Anzeige beim Finanzamt aus?
Das ist ein ganz simpler Zweizeiler, in dem erklärt wird, was man wem schenkt und zur Bestätigung legt man eine Kopie der Rechnung bei und eventuell noch ein Foto (etwa bei Schmuckstücken). Und wem das zu mühsam erscheint, der kann auch seinen Steuerberater damit betrauen, diese Anzeige vorzunehmen.
Ab welchen Summen sind diese Anzeigen verpflichtend?
Bei nahen Verwandten (Ehegatten, Kinder, Geschwister oder Eltern) muss man Schenkungen anzeigen, wenn einer Person binnen fünf Jahren Geschenke mit einem Gesamtwert von mehr als 50.000 Euro gemacht worden sind. Bei weiter entfernten Verwandten oder nicht verwandten Personen gilt eine Anzeigepflicht ab einer Gesamtsumme von 15.000 Euro binnen fünf Jahren.
Und dann muss man auf die geschenkten Objekte Steuer bezahlen?
Nein, die Schenkungssteuer wurde in Österreich 2008 abgeschafft, ebenso wie die Erbschaftssteuer. Es geht hier nur darum, möglichem Missbrauch, etwa in Form von Geldwäsche, vorzubeugen.
Und wenn es weder Schenkungsbelege noch Finanzanzeigen gibt, werden die Ringe als Eigentum von René Benko angesehen?
Das wird dann das Bezirksgericht entscheiden. Man muss auch abwarten, wie die Vertreter von Frau Benko in der Sache argumentieren.
Etwa damit, dass nur Nathalie Benko Zugang zu dem Tresor hatte?
Das wäre theoretisch eine mögliche Argumentation. In der Praxis wäre sie aber vermutlich falsch. Denn aus Ermittlerkreisen ist zu hören, dass auch René Benko einen Schlüssel für den Geheimtresor hatte, in dem die Ringe, das Geld und die Uhren aufgefunden wurden.
Apropos – was wird mit den Uhren und den Manschettenknöpfen, die im Prozess im Dezember vom Gericht nicht René Benko zugerechnet wurden, weiter geschehen?
Dafür gilt dasselbe wie für die Ringe: Strafrechtlich sind sie nicht (mehr) von Belang. Bezüglich der Eigentümerschaft muss das Bezirksgericht entscheiden, ob sie an Frau Benko gehen, oder der Konkursmasse von Herrn Benko zugeschlagen werden.

Heißt, die Gläubiger von Herrn Benko können sich vielleicht auf etwas mehr Geld freuen …
Möglich scheint das auf jeden Fall. Zumal Masseverwalter Andreas Grabenweger am Donnerstag noch einen weiteren kleinen Sieg für die Gläubiger der Benko-Privatinsolvenz erringen konnte.
Worum geht es da?
Grabenweger hat vor Weihnachten in Liechtenstein eine Klage eingebracht, um das Vermögen der im Fürstentum registrierten Ingbe-Privatstiftung (benannt nach René Benkos Mutter Ingeborg Benko) als Vermögen von René Benko anerkennen zu lassen. Gleichzeitig beantragte er eine Einstweilige Verfügung, wonach bis auf Weiteres kein Geld mehr aus der Ingbe-Stiftung abgeführt werden darf.
Was bedeutet das?
Grabenweger sieht die Stiftung laut Kronen Zeitung als "Sparkassa und Privatbank des Herrn Benko", auf deren Vermögen (geschätzte 200 bis 300 Millionen Euro) er bis heute Zugriff habe, obwohl er offiziell kein Begünstigter der Stiftung sei. Deshalb würde dieses Vermögen in die Insolvenzmasse gehören, argumentiert der Jurist. Und bis diese Sache ausjudiziert ist, darf aufgrund der Einstweiligen Verfügung kein Geld mehr aus dem Stiftungsvermögen entnommen werden.
Ist diese Einstweilige Verfügung schon rechtskräftig?
Nein, es können dagegen noch Rechtsmittel eingelegt werden, diese haben aber keine aufschiebende Wirkung. Heißt, die – vermutete – Geldquelle in Liechtenstein scheint jedenfalls fürs Erste einmal versiegt zu sein.