Die chinesischen Shopping-Giganten Temu und Shein trifft es am härtesten. Aber auch wer lieber bei Amazon, Ebay, Ikea, MediaMarkt oder Zalando einkauft, zahlt bald Aufschläge. Was in der EU und in Österreich geplant ist und warum das manchmal kuiriose Folgten hat.

Ein guter Monat bleibt heimischen Online-Shoppern noch, um sich im Internet uneingeschränkt mit all jenen Produkten einzudecken, die sie benötigen (oder zumindest glauben, haben zu müssen). Ab Juli wird der Einkauf dann merkbar teurer – und zwar stufenweise.
Denn sowohl die EU als auch die österreichische Bundesregierung halten ab der zweiten Jahreshälfte 2026 bei nahezu jedem einzelnen Paket, das in der Union ankommt, die Hand auf – und das nicht zu knapp.
Hintergrund dieser Abzocke: Sowohl die EU als auch die österreichischen Behörden haben den stark wachsenden Trend zum Online-Shopping als lukrative Einkommensquelle ausgemacht. Und sind wild entschlossen, hier künftig stärker mitzuschneiden.
Was die neue Abgabenflut beim Online-Shopping für jeden Einzelnen bedeutet, was mit den Mehreinnahmen in Milliardenhöhe passieren soll und weshalb kaum ein Kunde von den neuen Gebühren verschont bleiben wird – die große Online-Abzocke im Überblick:
Worum geht es?
Österreichs Bundesregierung bastelt an einer neuen Abgabe auf Paketsendungen (kurz "Paketabgabe" genannt). Parallel dazu arbeitet die EU an neuen Gebühren für Kleinpakete aus Drittstaaten, vor allem aus China. Hintergrund ist die zuletzt explosionsartig gestiegene Zahl an Sendungen von Billigplattformen wie Temu oder Shein, die Europas Zollbehörden zunehmend unter Druck setzen.
Kurz und bündig gefragt: warum?
Es ist ein Bündel an Gründen, weshalb man sich dazu genötigt sieht: Inflationsbekämpfung und Budgetfinanzierung, dazu der Wunsch nach fairem Wettbewerb, besserem Konsumentenschutz, starker Umweltpolitik und einer Neuordnung des europäischen Onlinehandels.

Was genau plant Österreichs Regierungskoalition?
Eine nationale Paketabgabe in Höhe von 2 Euro pro Paket für große Onlinehändler und Versandplattformen. Betroffen davon wären nach aktuellen Plänen aber Unternehmen mit einem jährlichen Paketumsatz von mehr als 100 Millionen Euro.
Was heißt das genau?
Nur Onlinehändler und Plattformen, die mit ihrer Online-Tätigkeit die jährliche Umsatz-Grenze von 100 Millionen Euro überschreiten, sollen demnach künftig für jedes ausgelieferte Paket eine Abgabe von 2 Euro an den Fiskus abliefern.
Wer gehört da alle dazu?
Nach Berechnungen des Handelsverbandes unter anderem Amazon, Ebay, Zalando, Ikea, MediaMarkt, Otto sowie natürlich die beiden asiatischen Plattformen Temu und Shein. Und natürlich alle Kleinshops, die diese Plattformen nutzen.
Wen würde das besonders treffen?
Besonders betroffen von dieser Maßnahme wären Konsumenten mit häufigen Kleinbestellungen.
Das bedeutet, wenn ich online ein Buch bei Amazon bestelle, kostet das künftig 2 Euro mehr?
Nein, das Buch kostet immer gleich viel, da es in Österreich eine Buchpreisbindung gibt. Das bedeutet, Händler dürfen bei Büchern keine Abschläge machen, um mehr verkaufen zu können. Aber wenn ich das Buch bei Amazon kaufe, werden auf der Rechnung 2 Euro zusätzlich aus Finanz-Abgabe aufscheinen.
Und wenn ich das Buch bei einem anderen Online-Buchhändler kaufe?
Wenn der Online-Buchhändler unter 100 Millionen Euro Umsatz pro Jahr liegt, dann kostet es keine 2 Euro zusätzlich. Darunter fällt zum Beispiel auch die deutsche Buchhandelskette Thalia.

Das gilt aber nur für den in Österreich erzielten Umsatz, ja?
Genau, es handelt sich um eine rein österreichische Abgabe, daher zählt nur der Umsatz in Österreich.
Wie ist man auf die 100 Millionen Umsatz-Grenze gekommen?
Eine berechtigte Frage, die bislang leider noch nicht beantwortet wurde.
Weshalb ist man überhaupt auf diese Idee verfallen?
Die Einnahmen sollen nach Regierungsplänen teilweise zur Gegenfinanzierung der Mehrwertsteuersenkung auf bestimmte Grundnahrungsmittel dienen. Diese Mehrwertsteuerreduktion tritt mit 1. Juli 2026 in Kraft und verursacht laut Finanzministerium Kosten von rund 400 Millionen Euro jährlich. Die Paketabgabe soll davon etwa 280 Millionen Euro einspielen.
Um wie viel wird die Mehrwertsteuer gesenkt?
Als Maßnahme zur Inflationsbekämpfung wird die Mehrwertsteuer für bestimmte Grundnahrungsmittel von 10 auf 4,9 Prozent gesenkt.
Welche Lebensmittel fallen darunter?
Vor allem Grundnahrungsmittel: Milch, Butter, Joghurt, Eier, bestimmte Obst- und Gemüsesorten, Reis, Mehl, Grieß, Teigwaren und Brot.
Ab wann soll die Paketabgabe gelten?
Die Maßnahme wurde von der Regierung bereits beschlossen, die Begutachtungsfrist dafür endete am 26. Mai. Das entsprechende Gesetz soll nach Wunsch der Dreier-Koalition spätestens im Oktober in Kraft treten.

Kann sich das zeitlich ausgehen?
Theoretisch ja, allerdings gibt es teils heftigen Widerstand gegen diese Pläne.
Von welcher Seite?
Vor allem aus Wirtschaft, Handel und Teilen der Regierung selbst. So stellt sich etwa das (schwarze) Wirtschaftsministerium sehr deutlich gegen diese Pläne des (roten) Finanzministeriums.
Was wird konkret kritisiert?
Es sind mehrere Punkte: Die Abgabe treffe überwiegend heimische Händler statt asiatische Billigplattformen. Die Maßnahme erhöhe Bürokratie und Rechtsunsicherheit. Besonders kleine Händler auf Plattformen wie Amazon oder Ebay könnten indirekt belastet werden. Die Steuer stehe im Widerspruch zur Inflationsbekämpfung. Last but not least: Die Kosten würden an die Konsumenten weitergegeben.
Ist das so?
Es wird kein Weg daran vorbeiführen. Der Onlinehandel arbeitet vielfach mit niedrigen Margen unter hohem Wettbewerbsdruck. Zusätzliche Abgaben würden über höhere Versandkosten, Mindestbestellwerte oder höhere Produktpreise an Endkunden weitergereicht.
Was haben kleine Onlinehändler mit dieser Abgabe zu schaffen?
Wenn sie Produkte über Plattformen wie Amazon oder Ebay vertreiben, müssen sie für die Umsatz-Größe der Plattformen bezahlen.

Wie viele kleine Anbieter könnte das betreffen?
Laut Handelsverband etwa ein Drittel der insgesamt 12.000 heimischen Webshops, also circa 4.000 Anbieter.
Gibt es Berechnungen, welche Auswirkungen das haben könnte?
Eine Studie hätte laut Handelsverband ergeben, dass durch die Paketgebühr bis zu 300 Millionen Euro jährlicher Wirtschaftsleistung und bis zu 2.400 Arbeitsplätze verloren gehen könnten.
Wie sieht man das seitens der Regierung?
Diametral anders. Die Argumentation ist, dass europäische Händler von der Maßnahme langfristig profitieren könnten, die Paketflut aus Drittstaaten eingedämmt werde, faire Wettbewerbsbedingungen entstünden und Konsumenten zu regionalen Käufen motiviert würden.
Ist die geplante Abgabe rechtlich überhaupt zulässig?
Über diese Frage scheiden sich die Geister. Mehrere Handelsunternehmen und Interessenvertretungen bezweifeln die Verfassungs- und EU-Rechtskonformität der Regierungsmaßnahme und sehen eine mögliche Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes, eine mögliche Diskriminierung einzelner Geschäftsmodelle, Probleme mit dem EU-Binnenmarktrecht sowie Wettbewerbsverzerrungen.
Wie sieht man das in Brüssel?
Bislang gibt es dazu keine offizielle Äußerung seitens der EU. Aber die nationale österreichische Debatte findet nicht im luftleeren Raum statt. Auch die Europäische Union plant neue Maßnahmen gegen die wachsende Zahl an Billigimporten aus Drittstaaten.
Was ist geplant?
Konkret geht es um Maßnahmen, um die Flut an Kleinpaketen mit einem Warenwert unter 150 Euro einzudämmen – also genau jenes Segment, in dem Plattformen wie Temu oder Shein besonders stark sind.
Wie sieht hier die aktuelle Lage aus?
Im Jahr 2025 wurden 5,8 Milliarden Pakete (!) mit einem Wert unter 150 Euro in die EU eingeführt, mehr als viermal so viele wie 2022 und ein Anstieg um 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Und: 9 von 10 Paketen stammten laut Angaben der Europäischen Kommission aus China, schreibt die Financial Times.
Was hat es mit diesen ominösen 150 Euro auf sich?
Das ist die definierte Obergrenze der EU-Zollbehörden. Ist der Inhalt eines Pakets mehr wert als 150 Euro, muss ohnedies darauf Zoll bezahlt werden. Deshalb verschicken die großen asiatischen Shopping-Plattformen größere Bestellungen in mehreren Paketen, damit keines die 150-Euro-Grenze überschreitet. Dagegen will die EU nun vorgehen.

Was plant die EU genau?
Geplant sind mehrere Maßnahmen: zusätzliche Bearbeitungsgebühren auf Kleinpakete, strengere Zollkontrollen, stärkere Haftung von Plattformen, bessere Marktaufsicht, Einschränkung missbräuchlicher Zoll- und Mehrwertsteuerpraktiken.
Geht es dabei nur ums Geld?
Nein, es geht auch um den Kampf gegen gefälschte Produkte, um mangelnde Produktsicherheit, fehlende Umweltstandards, die Umgehung von Steuer- und Zollvorschriften und unfaire Wettbewerbsbedingungen. Die Zollbehörden schaffen es derzeit gerade einmal, knapp 1 Prozent aller Pakete aus China zu kontrollieren. Hier sollen die Strukturen geschaffen werden, um mehr und besser zu kontrollieren. Dafür soll künftig für jedes zollfreie Paket unter einem Warenwert von 150 Euro Geld eingehoben werden.
Um wie viel Geld geht es da?
Fix ist, dass künftig für jede Produktkategorie in einem Paket aus China 3 Euro abgeführt werden müssen. Sind in einem Packerl nur T-Shirts, werden einmal 3 Euro fällig. Befinden sich in einem Paket aber T-Shirts, Schuhe und eine Tasche, müssen 9 Euro (für drei Produktkategorien) bezahlt werden. Diese Regelung wird am 1. Juli offiziell in Kraft treten.
Und ist noch etwas geplant?
Ja, ab November soll zudem eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von weiteren 2 Euro pro Paket aus Drittstaaten abgeführt werden. Damit sollen Zoll- und Kontrollsysteme finanziert und die Marktaufsicht gestärkt werden.
Harmonieren Österreichs Abgaben-Pläne mit jenen der EU?
Das ist derzeit eine der entscheidenden offenen Fragen. Kritiker argumentieren, dass ein nationaler Alleingang wenig Sinn ergebe, wenn ohnehin bald EU-weite Lösungen kommen. Und sie warnen vor Doppelbelastungen und regulatorischem Chaos.

Wäre Österreich das erste Land, das eigene Regeln für Billig-Pakete aufstellt?
Nein, vor uns haben bereits Frankreich, Italien, Belgien, die Niederlande sowie Rumänien eigene Gesetze erlassen bzw. standen kurz davor. Die Erfahrungen waren bzw. sind aber ziemlich durchwachsen.
Weshalb das?
In Italien wurde ein Gesetz, das Steuern auf jedes Paket unter 150 Euro aus Asien einheben wollte, nach wenigen Wochen wieder gekippt, nachdem die Lieferanten im Fernen Osten ihre Waren lieber nach Ungarn, Belgien oder die Niederlande lieferten und die Pakete von dort mittels Lkw nach Italien brachten. Und in Frankreich, wo eine entsprechende Regelung nach wie vor in Kraft ist, nahm man statt erwarteter 33 Mio. Euro nur 2,3 Mio. Euro pro Monat ein. Auch hier werden die Steuern durch geänderte Importwege übergangen.
Droht diese Gefahr auch in Österreich?
Absolut, auch deshalb halten Kritiker wenig von den Plänen des Finanzministers. Sie würden ihr primäres Ziel, die Eindämmung der Paketflut aus Asien, vermutlich verfehlen. Und gleichzeitig heimische Kleinunternehmen, die ihre Produkte über internationale Plattformen anbieten, in die Bredouille bringen.
Wie geht es jetzt weiter?
Die EU-Abgabe von mindestens 3 Euro kommt fix ab 1. Juli. Für die Österreich-Abgabe wird entscheidend sein, wie der endgültige Gesetzestext aussieht, ob Ausnahmen oder Anpassungen kommen, ob Unternehmen rechtlich dagegen vorgehen und ob die Politik den erwartbaren Preisanstieg bei Konsumenten politisch durchhält. Keineswegs undenkbar, dass die Preissteigerung für Online-Shopper in letzter Sekunde doch geringer ausfällt als ursprünglich angenommen.